Bereits im November letzten Jahres urteilte der Bundesgerichtshof über die Frage, inwieweit Eltern zur Kontrolle ihrer Kinder verpflichtet sind und für deren Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden dürfen. Jetzt wurde die mit Spannung erwartete schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht.