Wenn sich der Urheber eines geistigen Werks wie eines Buches nicht mehr ermitteln lässt, darf es bald durch öffentliche Einrichtungen kostenlos zugänglich gemacht werden. Das sieht ein nun beschlossener Gesetzesentwurf vor, der auch Zweitveröffentlichungen von wissenschaftlichen Arbeiten erlaubt. (Urheberrecht, Internet)