05.04.2013 17:05 Uhr, Quelle: golem
Filesharing: Pflicht zur Providerauskunft auch ohne "gewerbliches Ausmaß"
Der Bundesgerichtshof sieht es als berechtigt an, dass ein Internetprovider die Daten eines Tauschbörsennutzers herausgeben muss. Dies gilt, selbst wenn der Nutzer lediglich ein Hörbuch privat angeboten hat. (Tauschbörse, Urheberrecht)
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