Der Deutsche Bundestag hat eine Reformierung der Bestandsdatenauskunft verabschiedet, mit der weitreichende Änderungen im Umgang mit Kundendaten bei Telekommunikationsanbietern zu erwarten sind. Ermittlern von Bundesbehörden soll dem Gesetzesentwurf nach zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten oder zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit der Zugriff auf Name und Anschrift