Der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft kann nicht zwingend im Rahmen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet verantwortlich gemacht werden, die einer seiner Mitbewohner begangen hat. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaKuba: USB-Sticks ersetzen das freie InternetCyberwar: Hacker sind für NATO militärische Ziele