In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Hauptvermieter einer Wohngemeinschaft nicht für Urheberrechtsverletzung der Untermieter haftbar gemacht werden kann. Weiter führte das Gericht aus, das der Hauptmieter den Untermieter ohne ersichtlichen Grund nicht belehren oder überwachen müssen.