Auch der Kompromiss der Regierung zum Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sieht massive Eingriffe in die Grundrechte vor. "Schlichte Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht den Zugriff auf Telekommunikationsdaten eröffnen", sagte Konstantin von Notz. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)