13.03.2013 17:34 Uhr, Quelle: Heise
Bundesregierung will WLAN-Störerhaftung den Gerichten überlassen
Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums ist eine gesetzliche Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiber offener Funknetze nicht erforderlich. Die Rechtsprechung sei klar genug.
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