Das hohe Gericht von Paris hat am Dienstag in einem Urteil Apple untersagt, Mitarbeiter in sieben französischen Retail Stores zur Weiterarbeit bis nach 21 Uhr zu zwingen, da dies gegen das Gesetz zur Nachtarbeit verstößt. Nachtarbeit gilt zwischen 21 Uhr und 6 Uhr des Folgetages und darf nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, etwa bei sozialen oder wichtigen wirtschaftlichen Aufgaben. Mita