Wer wegen Filesharings abgemahnt wurde, befürchet Abmahnungen weiterer Musikverlage. Daher verschicken viele ungefragt Unterlassungserklärungen an Rechteinhaber und versprechen, deren Musikstücke nicht zu teilen. Eine Kanzlei fühlte sich davon "belästigt" - zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. (Tauschbörse, Spam)