Handys und Smartphones dürfen am Steuer eines Fahrzeugs nicht festgehalten oder bedient werden. Selbst zur Verwendung als Navigationsgerät gilt dieser Beschluss. Dies urteilte nun das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit den Beschluss des Amtsgerichts Essen, das in erster Instanz zum selben Urteil kam. Dieser Fall wurde verhandelt, nachdem ein Fahrzeugführer gegen ein ihm auferlegtes Bußgeld