Die freie Empfangbarkeit von Fernseh-Programmen berechtigt nicht dazu, diese nach eigenem Ermessen weiter zu verbreiten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) laut einem heute veröffentlichten (Weiter lesen)Mehr zum ThemaHaftpflichtversicherung kann bei Viren hilfreich seinGoogle I/O: Teaserseite mit zahlreichen Easter Eggs