Das sogenannte Leistungsschutzrecht wurde vom Bundestag beschlossen. Nun haben die Länder im Bundesrat höchstens noch die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Eigenmächtig verhindern können sie es aber nicht. Wir stellen hier unsere Position zu den neuen Regeln vorab klar.Nach einer langen Debatte und Last-Minute-Änderungen zu einem Gesetzesentwurf, der Verlage gegen gierige Content-Diebe schützen soll, werfen Kritiker aus der Opposition den Verantwortlichen vor, unnötigerweise ein viel zu vage formuliertes Gesetz mit viel zu weit reichenden Folgen verabschiedet zu haben.