Ab dem 1. April 2013 fällt der sogenannte Laptopzuschlag von 30 Prozent für die Gema-Abgaben von Diskotheken weg. Stattdessen müssen sich nun die DJs selbst um die Lizenzierung ihrer Musiksammlung kümmern, und das ist alles andere als einfach. (Urheberrecht, Audio/Video)