25.02.2013 13:49 Uhr, Quelle: Heise
OLG: Unternehmen darf Mails von Ex-Mitarbeiter nicht ungefragt löschen
Erlaubt ein Unternehmen seinen Beschäftigten auch die Privatnutzung von E-Mails, darf es nach Ausscheiden eines Mitarbeiters nicht ungefragt den Mail-Acccount löschen. Betroffenen steht laut OLG Dresden grundsätzlich Schadenersatz zu.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info