Die in letzter Zeit stetig, mehr oder weniger offensichtlich, vorgetragenen Forderungen nach der Vorratsdatenspeicherung gehen dem Bundesdatenschützer Peter Schaar gegen den Strich. Oftmals werde anlasslose Datenspeicherung bei Taten gefordert, obwohl es äußerst fragwürdig sei, ob sie zur Aufklärung wirklich nötig ist.