20.02.2013 00:20 Uhr, Quelle: golem
Verbraucherschützer: Vodafone wegen Ausschluss von P2P abgemahnt
Vodafone darf nicht unbegrenztes Surfen versprechen, und im Kleingedruckten Peer-to-Peer-Anwendungen und Instant Messaging ausschließen. Und mehr noch: Netzneutralität müsse gesetzlich festgeschrieben werden. (Instant Messenger, Verbraucherschutz)
Weiterlesen bei golem
JustMac.info