Wie viele Milliliter an kostbarer Druckertinte sich in einer Patrone befinden, muss der Hersteller nicht sagen. Zu dieser Auffassung kam jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart. Geklagt hatten nicht Verbraucherschützer, sondern ein Hersteller von Druckerpatronen. (Drucker, Verbraucherschutz)