Letztes Jahr sorgte eine Abmahnwelle für Aufsehen, bei der Firmen Abmahnungen erhielten, weil sie keine korrekten Impressen auf ihrer Facebook-Seite hatten. Die über 180 binnen einer Woche verschickten Abmahnungen stellen jedoch keinen Missbrauch des Abmahnwesens dar, entschied nun das Landgericht Regensburg.