08.02.2013 18:05 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: Massenabmahnungen wegen unzureichendem Facebook-Impressum sind zulässig
Nach Ansicht des Landgerichts Regensburg können gewerbliche Betreiber von Facebook-Pages zurecht von Mitbewerbern abgemahnt werden, wenn sie gegen die Pflicht zur "leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren" Anbieterkennzeichnung verstoßen.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info