Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Statt Abmahnkosten von 2.500 Euro wären nur noch 155 Euro möglich. (Tauschbörse, Urheberrecht)