Die Bundesregierung hat sich nach monatelanger Diskussion auf einen Entwurf zur Aktualisierung des Gesetzes zum Verbraucherschutz geeinigt. Dieses soll den Verbraucher vor Massenabmahnungen, Telefongeschäften und unseriösen Inkassofirmen schützen. Der Gesetzesentwurf soll am 6. Februar im Kabinett vorgelegt werden.