Der Bundesgerichtshof hat in einer richtungsweisenden Entscheidung geurteilt, das Internet sei heutzutage ein entscheidend mitprägendes Medium. Deswegen wurde erstmalig einem Kläger, der mehrere Monate ohne Netzanschluss blieb, Schadensersatz gegen seinen DSL-Anbieter zugesprochen.Zwischen dem 15. Dezember 2008 und dem 16. Februar 2009 hatte der Kläger wegen eines Fehlers beim Anbieter keinen Zugriff auf seinen DSL-Anschluss. Weil er auch Voice-over-IP nutzte, fiel in dieser Zeit auch sein Telefon- und Fax-Anschluss aus. Für die zwischenzeitliche Nutzung eines Mobilfunkgeräts wurde er vom Anbieter bereits entschädigt. Auch für den Internet-Ausfall erhielt d