Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam. Vor Gericht wurde dem Kunden Recht zugesprochen,