Nachdem das Bundeskriminalamt mit der eigenen Entwicklung eines sogenannten „Staatstrojaner“ nicht wie geplant vorangekommen ist, sucht diese nach vergleichbaren Möglichkeiten auf dem freien Markt, wobei dieses Vorgehen nicht unumstritten ist. Jetzt äußerte auch der Generalbundesanwalt verfassungsrechtliche Bedenken.