Der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners ist derzeit rechtlich nicht gedeckt und darf entsprechend nicht erfolgen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaAmazon: In-App-Purchases für PC- und Mac-SpieleSpam-Aufkommen sank 2012 immer weiter ab