23.01.2013 03:20 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Ware beendet werden
Bietet ein Verkäufer über eBay ein Produkt an, das während der Auktionslaufzeit beschädigt wird, darf er sein Angebot zurückziehen. Der Wiederrufsvorbehalt bleibe wirksam, entschied das Landgericht Bochum.
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