Im August 2013 soll in dem von Apple eingeleiteten Verfahren gegen Amazon, in welchem der Beklagte bereits vor Prozessbeginn die Vorwürfe wegen irreführender Werbung entkräften konnte, im Rahmen der Hauptverhandlung entschieden werden, ob der Online-Versandhändler die Markenrechte „App Store“ und „Appstore“ von Apple verletzt .