Die Rechte an Fotos, die über Twitter verbreitet werden, liegen beim Urheber. Klingt logisch? Nicht für die Agentur AFP, die Bilder eines Fotografen aus Twitter gefischt und verkauft hat. Eine New Yorker Richterin sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht. (Urheberrecht, Microblogging)