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10.01.2013 21:35 Uhr, Quelle: golem

Bundesnetzagentur: Provider dürfen Router-Zwang auf Nutzer ausüben

Nach eingehender Prüfung steht laut Bundesnetzagentur nun fest: Wer einen eigenen Router einsetzen will, um Blockaden bei Call-by-Call und VoIP zu beenden, hat kein Anrecht auf Herausgabe der dazu erforderlichen Zugangsdaten vom Netzbetreiber. (VoIP, Netzwerk)

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