10.01.2013 10:20 Uhr, Quelle: Heise
Rossmann klagt gegen Rundfunkbeitrag
Dem bayerischen Verfassungsgerichtshof liegt die zweite Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor. Die Drogeriekette sieht durch die allgemeine Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender Verstöße gegen die bayerische Verfassung und das Grundgesetz.
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