Der Streit um die Fortführung der Zahlung der sogenannten Einspeiseentgelte erreicht erstmals den Kunden. Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland schränkt ab heute den Empfang einiger Drittprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leicht ein, folgt dabei aber weiterhin den gesetzlichen Vorgaben.