17.12.2012 16:05 Uhr, Quelle: Heise
Verfassungrechtliche Bedenken: Generalbundesanwalt verzichtet auf Staatstrojaner-Einsatz
Harald Range, Chefankläger beim Bundesgerichtshof, sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Abhören von Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
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