11.12.2012 14:05 Uhr, Quelle: Heise
Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erwartet gerichtlichen Klärungsbedarf
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
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