07.12.2012 12:05 Uhr, Quelle: Heise
Kostspielige Vereinbarung ersetzt den Schultrojaner
Lehrer dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken künftig auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Maximal 20 Seiten können eingescannt werden.
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