Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)