Mobilfunk-Kunden, die sich aus einem Laufzeitvertrag vorzeitig herauskaufen wollen, können dies für gewöhnlich gegen eine Ausgeleichszahlung tun. Bei einer Nutzerin in Frankreich fiel die Rechnung ihres (Weiter lesen)Mehr zum ThemaMozilla stoppt Firefox 16 wegen SicherheitsproblemPC-Hersteller: Lenovo überholt Hewlett-Packard