Computer mit Internetzugang müssen weiterhin GEZ-Gebühren bezahlen, bestätigt das Bundesverfassungsgericht. Die Richter weisen die Klage eines Anwalts zurück, der für die PCs in seiner Kanzlei keine Gebühren zahlen wollte, weil er mit diesen keine Angebote der Öffentlich-Rechtlichen wahrnehme.