02.10.2012 13:35 Uhr, Quelle: Heise
Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für internetfähige PC ist rechtmäßig
Die Karlsruher Richter sehen einen Rechtsanwalt, der einen PC in seiner Kanzlei auch für Internetanwendungen nutzt, durch die Zahlungspflicht an die GEZ nicht in seinem Grundrechten verletzt. Sie nahmen seine Beschwerde nicht an.
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