Blizzard hat sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, zukünftig auf Verpackungstexten darauf hinzuweisen, wenn zum Spielen eine dauerhafte Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung notwendig sind. Verbraucherschützer hatten Blizzard zuvor wegen unzureichender Kennzeichnungen bei Diablo 3 abgemahnt.