Die Bundesregierung wehrt sich gegen die angedrohten Sanktionen der EU-Kommission wegen der mangelnden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof über die Verhängung eines Strafgeldes habe die EU-Kommission ihre Kompetenzen in „mehrfacher Hinsicht“ überschritten.