11.09.2012 21:05 Uhr, Quelle: Heise
Schaar: Staatstrojaner darf nicht in privaten Kernbereich
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat bemängelt, dass ihm eine umfassende Prüfung des Staatstrojaners nicht möglich gewesen sei. Im Interview spricht er über mögliche Konsequenzen.
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