Für Musikstücke mit anonymem Verfasser müssen Gebühren an die Gema bezahlt werden - das sagt die Gema, und das Amtsgericht Frankfurt (Main) gibt ihr Recht. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen den Verein Musikpiraten geklagt. Der will in Berufung gehen. (Musikpiraten, Politik/Recht)