Beschuldigte, deren Hardware im Zuge eines Verfahrens beschlagnahmt wurde, können im Falle einer Verfahrenseinstellung zukünftig Schadensersatz für die entstandenen Nachteile verlangen. Dies geht aus einem deswegen geführten Verfahren hervor. Laut dem Rechtsanwalt Jens Ferner könnte dieses Modellcharakter besitzen.