22.08.2012 18:05 Uhr, Quelle: Heise
Bundesfinanzhof: Anti-Terror-Screening des Zolls ist rechtmäßig
Der BFH hat die Praxis des Zolls für zulässig erklärt, zum Beispiel von Flughäfen oder Speditionen den Abgleich von Mitarbeiterdaten mit Anti-Terror-Listen zu fordern, um in den Genuss erleichterter Zollverfahren zu kommen.
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