Der Bundesgerichtshof stärkt die Auskunftsansprüche von Rechteinhabern gegenüber Providern bei Urheberrechtsverstößen ihrer Kunden. So müssen Provider zukünftig die Daten von Anschlussinhabern herausgeben, auch wenn diese nicht in einem gewerblichen Ausmaß gehandelt haben. Bürgerrechtler kritisieren das Urteil.