Internet-Provider müssen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch dann die Daten von ihren Kunden an die Rechteinhaber herausgeben, wenn die Tat nicht in einem gewerblichen Ausmaß stattgefunden hat. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaUmzug schränkt Vertragslaufzeiten deutlich einElektromärkte: Service-Qualität deutlich gestiegen