10.08.2012 12:50 Uhr, Quelle: Heise
Filesharing: BGH bestätigt grundsätzlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber
Provider müssen laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs Informationen über Anschlussinhaber einer IP-Adresse auch dann herausgeben, wenn es sich nicht um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt.
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