In einem überarbeiteten Entwurf hat das Bundesjustizministerium das Leistungsschutzrecht auf eine Abgabe für Suchmaschinen reduziert, „kommerzielle“ Blogger sind nicht mehr betroffen. Mit diesem Schritt reagiert das Ministerium auf die deftige Kritik am ersten Entwurf, auf Zuspruch stößt die Neufassung aber auch nicht.