Nachdem Apple und Samsung gegen die einstweilige Verfügung des Düsseldorfer Landgerichts in Berufung gingen, hat das Oberlandesgericht nun alle wesentlichen Punkte bestätigt. So bleibt das vorläufige Verkaufsverbot gegen das Samsung GalaxyTab 10.1 sowie das kleiner GalaxyTab 7.7 bestehen, während das GalaxyTab 10.1N weiterhin von Samsung verkauft werden kann. Laut dem FOSS Patents Blog, welches sich auf Tweets der Wirtschaftswoche beruft